Die Pflegekassen stellen allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Diese sollen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen. Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich. Eine Zuzahlungspflicht besteht hierfür nicht. Die verfügbarem Produkte sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgelistet.
Die Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, umfassen in der Produktgruppe 54 folgende Produkte: